Nutzungsbedingungen für den Sportplatz
1. Allgemeines
- Der Sportplatz (Rasenplatz, Laufbahn, Sprung- und Wurfanlagen) ist Eigentum des [Vereinsname] und darf nur nach vorheriger Buchung und Bestätigung genutzt werden.
- Mit der Nutzung erkennt der Mieter/die Nutzergruppe diese Bedingungen verbindlich an.
2. Buchung und Gebühren
- Eine Nutzung ist nur nach vorheriger Reservierung und schriftlicher Bestätigung möglich.
- Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Preise pro Stunde:
Für Nichtmitglieder
- Laufbahn inkl. Weitsprunganlage: 20 €
- Rasenplatz: 30 €
Für Mitglieder
- Laufbahn inkl. Weitsprunganlage: 10 €
- Rasenplatz: 20 €
- Für Schulen, Vereine und gemeinnützige Organisationen gelten auf Anfrage gesonderte Tarife.
3. Nutzung des Geländes
- Die Nutzung umfasst nur die gebuchten Bereiche (z. B. Rasenplatz, Laufbahn, Sprunganlagen).
- Das Befahren des Sportplatzes mit Fahrzeugen aller Art (Autos, Motorräder, Fahrräder etc.) ist strengstens untersagt.
- Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind dem Verein unverzüglich zu melden.
- Das Betreten der Rasenfläche mit Spikes, Stollenschuhen oder ungeeignetem Schuhwerk ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
- Die Nutzung von Hochsprung- oder Wurfanlagen erfolgt nur nach Absprache.
- Flutlicht darf nur nach vorheriger Vereinbarung eingeschaltet werden.
4. Ordnung und Sicherheit
- Den Anweisungen des Platzwarts oder eines Vereinsverantwortlichen ist Folge zu leisten.
- Offenes Feuer, Grillen oder Rauchen auf der Anlage sind nicht gestattet.
- Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.
5. Haftung
- Für verursachte Schäden haftet der Mieter/Nutzer.
- Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Mieter ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung/Nutzung vorzuhalten.
6. Rücktritt und Ausfall
- Der Verein kann eine Nutzung absagen, wenn Platz oder Anlagen durch Witterung oder andere Umstände unbespielbar sind.
- Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Hausrecht
- Der Verein übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus.
- Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann die Nutzung sofort beendet werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
8. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.