Nutzungsbedingungen für den Sportplatz

1. Allgemeines

  • Der Sportplatz (Rasenplatz, Laufbahn, Sprung- und Wurfanlagen) ist Eigentum des [Vereinsname] und darf nur nach vorheriger Buchung und Bestätigung genutzt werden.
  • Mit der Nutzung erkennt der Mieter/die Nutzergruppe diese Bedingungen verbindlich an.

2. Buchung und Gebühren

  • Eine Nutzung ist nur nach vorheriger Reservierung und schriftlicher Bestätigung möglich.
  • Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Preise pro Stunde:

Für Nichtmitglieder

  • Laufbahn inkl. Weitsprunganlage: 20 €
  • Rasenplatz: 30 €

Für Mitglieder

  • Laufbahn inkl. Weitsprunganlage: 10 €
  • Rasenplatz: 20 €
  • Für Schulen, Vereine und gemeinnützige Organisationen gelten auf Anfrage gesonderte Tarife.

3. Nutzung des Geländes

  • Die Nutzung umfasst nur die gebuchten Bereiche (z. B. Rasenplatz, Laufbahn, Sprunganlagen).
  • Das Befahren des Sportplatzes mit Fahrzeugen aller Art (Autos, Motorräder, Fahrräder etc.) ist strengstens untersagt.
  • Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind dem Verein unverzüglich zu melden.
  • Das Betreten der Rasenfläche mit Spikes, Stollenschuhen oder ungeeignetem Schuhwerk ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
  • Die Nutzung von Hochsprung- oder Wurfanlagen erfolgt nur nach Absprache.
  • Flutlicht darf nur nach vorheriger Vereinbarung eingeschaltet werden.

4. Ordnung und Sicherheit

  • Den Anweisungen des Platzwarts oder eines Vereinsverantwortlichen ist Folge zu leisten.
  • Offenes Feuer, Grillen oder Rauchen auf der Anlage sind nicht gestattet.
  • Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.

5. Haftung

  • Für verursachte Schäden haftet der Mieter/Nutzer.
  • Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Der Mieter ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung/Nutzung vorzuhalten.

6. Rücktritt und Ausfall

  • Der Verein kann eine Nutzung absagen, wenn Platz oder Anlagen durch Witterung oder andere Umstände unbespielbar sind.
  • Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Hausrecht

  • Der Verein übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus.
  • Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann die Nutzung sofort beendet werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

8. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.